Aufzugsprüfungen
Bequem und sicher auf und ab
Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Gesetzgeber schreibt deshalb vor, dass sie regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Betreiber, im Eigenheim oder in Mietshäusern meist also der Eigentümer.
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist DEKRA Ihr Ansprechpartner für alle Prüfungen und Sicherheitsfragen rund um Aufzugsanlagen. Gerne beraten wir Sie auch bei der Nachrüstung des mittlerweile vorgeschriebenen Notrufsystems sowie bei der Erstellung Ihres Notfallplans.
Unsere Leistungen für Sie:
- Wiederkehrende Prüfung von Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV
- Technische Zustandsbewertung von Aufzugsanlagen
- Erstellung der Notbefreiungsanleitung
- Einweisung von Sicherheitsbeauftragten (Aufzugswärter)